Mängel an Gipserarbeiten
18. Juli 2019Neutrale Bauexperten und Sachverständige für Bauschäden und Baumängel
18. Juli 2019Moderne oder mangelnde Planung?
Der Architekt schuldet eine mangelfreie, funktionstaugliche Planung, die dem ausführenden Unternehmer, insbesondere die schadensträchtigen Details, jedes Risiko ausschliessen lässt, dass Mängel auf die Konstruktion zurückzuführen sind. Eine im obigen Sinne taugliche Detailplanung der wetterbelastenden Details erfordert regelmässig eine vorherige Erforschung an den statischen, bauphysikalischen und nach den Regeln der Baukunde zu beachtenden Konstruktionsprinzipien. Dabei sind die Materialauswahl und das Verhalten der Gewerksüberschneidenden Fachdisziplinen von entscheidender Bedeutung. Der Konsens der Fachnormen sowie der Fachwelt, dazu gehören anerkannte und zertifizierte Materiallieferanten, sind in jedem Fall zu berücksichtigen.