Das Mängelmanagement

Geben auch Sie dem Berufsstand des Bauexperten eine Wertigkeit um die Verschleppung von Baumängel durch Laiengutachter zu verhindern.Als zertifizierter Bauexperte- zertifizierter Gerichtsexperte, zertifizierter Fachexperte- zertifizierter Fachbauleiter, zertifizierte Qualitätssicherung- zertifizierte Bestandsaufnahme- zertifizierte Beweissicherung- zertifizierte Bauabnahme- zertifizierter Projektmanager für Ausbau- inkl. Gipserarbeiten und Fassade- inkl. verputzte Aussenwärmedämmung- stehen wir in folgenden Kantone für Expertisen und Gutachten und Fassadenkonzepte/ Fassadenplanungs- Unterstützung zur Verfügung: Zürich, Bern ,Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell-Ausserrhoden, Appenzell-Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura.
 

Sehr oft entsteht ein Streitpunkt bei der Bauabnahme, ob ein Mangel vorliegt und ob dieser hinnehmbar ist. Es gilt hier gegenseitiges Verständnis für alle beteiligten Seiten aufzubringen und der Zuzug eines Bauexperten!! Selbsternennung zum Bauexperten sind sehr oft das Ergebnis von Gefälligkeitsgutachten und das Abschreiben von Drittgutachten um den Umsatz zu steigern. Leider wird dies sehr oft, indirekt von der Erstellerseite her unterstützt und gefordert. So entsteht ein volkswirtschaftlicher Schaden welcher durch die Verschleppung von Baumängel entsteht.

 

Wichtige Schritte bei der Behebung von Baumängeln

 
 
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Ziele des Mängelmanagements

 

Die langjährige Erfahrung zeigt, dass bei der Behebung von Baumängeln die beste Lösung meist ein für alle Seiten akzeptabler Kompromiss ist. Auch wenn dadurch die Minderungen aus der Mängeldiskussion an der Schlussrechnung die Folge ist.