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Servicevertrag für Fassaden, um präventiv Qualität zu fördern
18. Juli 2019
Die SIA 118, Fassadenschäden und Systemgarantie
18. Juli 2019
Veröffentlicht von Renato Mezzelani am 18. Juli 2019

Servicevertrag von Fassaden/Aussenisolationen durch Experten

Unabhängig davon, ob ein Experte, ein Unternehmer oder ein Bauherrenvertreter, sollte hinsichtlich des Unterhalts gemäss SIA 118/243 mit dem Systemhersteller unter Lieferung eines Beanspruchungsindex und unter Bekanntgabe der laufenden Befunde dieser Part für ernst genommen werden.

Da die jährliche Kontrolle und die Zustandsprüfung verschiedener Fassadenpartien von der SwissBauCo GmbH protokolliert werden, erstattet die SwissBauCo GmbH (bei Systemgarantie mit Lieferant) allfällige Mängel und Abweichungen zum Soll- Zustand. Reparaturen werden in Form einer Empfehlung oder Garantieberatung dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.

Denn nachfolgende Parameter sollten regelmässig dem Bauherrn vorgelegt werden, mit allen Befunden und dem Nachweis der ständigen Nachbesserung, wo erforderlich.

Kontrolliert werden die Beschichtungen und Putze auf:
A. Verschmutzungen aller Art
B. Farbtonveränderung, ev. auch auf Feuchtigkeit
C. Kreiden, durch Wischprobe, etc.
D. Algen und Pilzbefall, sind jedoch nie vermeidbar
E. Beschädigungen mechanischer Art
F. Rissbildungen, in Grösse und Saugfähigkeit

Kontrolliert werden die Fassadenkonstruktionen und Systeme auf:
G. Beschädigungen mechanischer Art
H. Dichtigkeit der Anschlüsse und Bewegungsfugen oder auch Wartungsfugen
I. Rissbildungen, in Grösse und Saugfähigkeit

Kontrolliert wird die Umgebung auf:
J. Pflanzenbewuchs im Fassadenbereich ev. vermeiden
K. Pflanzenbewuchs im Sockelbereich ev. vermeiden
L. Ausbildung der Gehwege im Sockelbereich, Gefälle, etc.
M. Wasserführung im Sockelbereich,ev. Sockelblech, etc.
N. Fassadensockel und Anschlüsse (Material) Verschleiss, etc.


Art der Fassadenkontrolle
Die beschriebenen Kontrollvorgänge werden systematisch, wo notwendig mit Bildmaterial, erfasst. Die Prüfung enthält keine zerstörende Massnahmen, sondern obliegt den fachlichen Kenntnissen, die per Inaugenscheinnahme vollzogen werden. Alle erreichbaren und begehbaren Sichtpositionen werden ohne Hilfsmittel, Hebebühnen etc. für die Kontrolle in Erwägung gezogen. Die Zugänglichkeit von Terrassen, Loggias und Attikas sind vom Auftraggeber zu organisieren. Die beschriebenen Kontrollzonen sind deshalb abhängig von der üblichen Zugänglichkeit des Objekts.

 
Renato Mezzelani
Renato Mezzelani
Seine Kompetenz im Projektmanagement und Sachverständigerwesen begründet er auf über 30 Jahre Berufserfahrung im Bauwesen. Als international gefragter Bausachverständiger sowie Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken übernimmt Renato Mezzelani neben Beratungsmandaten auch Bauherrenvertretungen. Seine Dienste sind vor allem gefragt, wenn es sich um anspruchsvolle Bauvorhaben handelt, die ein hohes Maß an Expertise und Fachwissen erfordern. Er ist Leiter einer internationalen Zertifizierungsgesellschaft mit Sitz an der Hochschule Karlsruhe, sowie Ausbildungsleiter an diversen Einrichtungen und Bildungsbeauftragter der Wissenschaftlichen Sachverständigen Vereinigung.

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Website: www.swissbauco.com

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