Baubegleitende Qualitätsüberwachung für Gipser- und Fassadenarbeiten
18. Juli 2019Experten für Bauschäden und Baumängel
18. Juli 2019Beweissicherungen, Bestandsaufnahme und Gerichtsgutachten/Gerichts-expertisen für Baumängel und Bauschäden von der SwissBauCo
Bei der Erstellung von Gutachten ist es grundsätzlich nicht möglich exakt genau zu kalkulieren. Durch eine Vielzahl von Ursachen wird die zu ermittelnde Grösse der Kostenschätzung ev. nicht korrekt erfasst, weil die Fachfragen im Verhältnis zur Ermittlung aus technischer Sicht aufwendig zu beantworten sein könnten. Die Abweichung des gewonnenen Wertes wird deshalb vom wahren Wert des Aufwands mit einer Abweichung und einem Genauigkeitsgrad garantiert, was somit ein Kostendach erfüllt.
Hinweis: Soweit nachfolgend der Begriff „Mangel“ verwendet wird, ist damit eine Würdigung des Sachverständigen in technischer Hinsicht gemeint. Ob es sich damit tatsächlich um einen Mangel im juristischen Sinne handelt, ist durch den Sachverständigen nicht abzuklären und wird dadurch nicht präjudiziert. Die Würdigung obliegt dem Gericht.
Weiter bestätigen wir, dass wir unsere Mitarbeiter u.a. auf Art. 307 StGB sowie Art. 320 StGB besonders aufmerksam gemacht haben.
Bei jeder ersten Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber ist der Sachverständige (Baugutachter, Bauexperte) Herr Renato Mezzelani federführend und Ansprechpartner für die Laufzeit im ganzen Verfahren, wenn nicht anders vereinbart.
Jedes Mandat ist für uns Ausdruck von gegenseitigem Vertrauen und Grundsatz von gegenseitiger Fairness nach Treu und Glauben.