Fachexperte für Gipserarbeiten
18. Juli 2019Fassade Schulung
18. Juli 2019Fachexperte für Gipserarbeiten rät zur Überlegung, was Trennschnitte anbelangt
Sollte heute die Ansicht entstehen, dass Trennschnitte immer ausreichend sind, ist dies dem projektverantwortlichen Planer anzulasten, da hier eine gesonderte Planung hinsichtlich Bewegungsfugen geschuldet ist. Dies obliegt einem besonderen Fachwissen, welches im Leistungstext des Leistungsverzeichnisses aufgeführt und verlangt werden muss.
Denn die Fenstergeometrie und der Ausdehnungskoeffizienten des Kunstofffensters ist in der Tauglichkeit ,,Planersache,,.
Somit sind Sie hier gut beraten, diese Unsicherheiten mit einem Experten für Gipserarbeiten zu besprechen.
Der Grundsatz ist es, Überlegungen und die Notwendigkeit des Putzanschlusses an die Kunstofffenster zu beachten und zu planen. Dabei ist es stets notwendig, den Putzanschluss auf das Gewerk Fenster anzupassen und die technischen Gegebenheiten des Fensterelements zu berücksichtigen.
Denn nicht der Putz, sondern das Fenster, welches vor dem Verputzen der Innenputzarbeiten gesetzt wird, ist massgebend für die Berücksichtigung und in Einklang mit dem fachgerechten Ergebnis der Planung und Ausführung zu bringen.
Nachdem die Fenster starken Temperaturschwankungen und statischen Gegebenheiten ausgesetzt sind, zeigt die IVD-Richtlinie in ihrem Merkblatt Nr. 9 eine Tabelle mit den verschiedenen Werkstoffen der Fensterprofile auf. Darin können sich Planer daran orientieren, welche Mindestfugenbreiten für die Elementlängen der Fenster u.a. notwendig sein werden und auf welcher Grundlage die Angaben der Verputzarbeiten basieren werden. Dies stellt ein übergeordnetes Fachwissen dar, welches vom Planer vorzugeben ist.
Nachdem wir hier den Werkstoff PVC hart (weiss) haben, ist in der Tabelle die Mindestfugenbreite im Innenbereich bis 3.50 Meter Länge, 10 mm veranschlagt. Diese Mindestfugenbreite ist vom Fensterbauer zwischen Fensterelement und Rohbauöffnung strikt einzuhalten und bei den Verputzarbeiten durch die Vorgabe des Planers bei der Ausführung zu übernehmen, da bedeutende Fugen sich im Untergrund befinden und bei den Verputzarbeiten von der Planung in voller Breite vorzugeben resp. dann vom Gipser zu übernehmen und auszubilden sind. Oft geht diese Information unter.