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Fachartikel

Risse

Bei Baumassnahmen unter beengten räumlichen Verhältnissen ist es ratsam, vor Beginn von Baumassnahmen den Ist-Zustand der Umgebungsbebauung festzuhalten.

Zur rechtzeitigen präventiven Beweissicherung kann ein Privatgutachten dienen.

Diese Dokumentation ist notwendig, um später ungerechtfertigte Forderungen seitens Dritter abweisen zu können, aber auch um gerechtfertigte Forderungen angemessen zu regeln. Vor der Durchführung neuer Bauobjekte ist daher zu prüfen, welche erhöhten Gefahren (Schadensrisiken) von neuen Baumassnahmen auf bestehende Nachbarbauwerke und Aussenanlagen ausgehen können.

Gebäudeerschütterungen werden in der Regel beim Einsatz der heute üblichen modernen und sehr leistungsstarken Baumaschinen erzeugt. Hierdurch werden grosse Erschütterungsenergien in den Erdkörper eingeleitet, die über das Übertragungsmedium Erdreich weitergeleitet werden und – je nach Resonanzvoraussetzungen – die Baukörper, aber auch Böschungen und sonstige Kunstbauten zum Schwingen anregen.

Die Erschütterungsauslösungen können durch Abbrucharbeiten, Erd- und Felsaushub, durch Stampf- und Rüttelenergie beim Einbringen des Verbaus und von Gründungskörpern, aber auch durch Verdichtungsarbeiten entstehen, ebenso durch schwere Lastkraftfahrzeuge auf Strassen mit Unebenheiten und Absätzen in der Strassenoberfläche. Besonders intensiv ist die Erschütterungseinwirkung bei Rammarbeiten und beim Einrütteln von Spundbohlen und Pfählen.

Über den Autor
Renato Mezzelani

Renato Mezzelani

Renato Mezzelani ist Wirtschaftsingenieur (B.Sc.) und Gipser- & Stuckateurmeister mit langjähriger Erfahrung im Schweizer Ausbau- und Fassadenbereich. Als anerkannter Gerichtsgutachter erstellt er Honorar- und Baupreisbeurteilungen sowie technische Minderwertsberechnungen – zertifiziert nach ISO 17024 beim BVSwiss und Mitglied der Schweizerischen Expertenkammer STV.
Als Geschäftsführer der SwissBauCo verbindet er handwerkliches Fachwissen mit unternehmerischem und betriebswirtschaftlichem Know-how.

Veröffentlicht Aktualisiert
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