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Fachartikel

Gebäudehülle

Um überhaupt eine zuverlässige Aussage über die Möglichkeiten der Verbesserung des Wärmedämmverhaltens treffen zu können, bedarf es neben der Untersuchung des Mauerwerks selbst auch der des baulichen Gefüges, in dem es als integrierender Bestandteil eingeordnet ist. Wenn eine Wand aussen kein Architekturdekor wie Gesimse, Fenstereinfassungen sowie -verdachungen oder Wandmalereien trägt, ist auch aus denkmalpflegerischer Sicht eine äussere, bauphysikalisch unbedenklichere Wärmedämmung zulässig.

Über den Autor
Renato Mezzelani

Renato Mezzelani

Renato Mezzelani ist Wirtschaftsingenieur (B.Sc.) und Gipser- & Stuckateurmeister mit langjähriger Erfahrung im Schweizer Ausbau- und Fassadenbereich. Als anerkannter Gerichtsgutachter erstellt er Honorar- und Baupreisbeurteilungen sowie technische Minderwertsberechnungen – zertifiziert nach ISO 17024 beim BVSwiss und Mitglied der Schweizerischen Expertenkammer STV.
Als Geschäftsführer der SwissBauCo verbindet er handwerkliches Fachwissen mit unternehmerischem und betriebswirtschaftlichem Know-how.

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