Skip to content
SwissBauCo Logo
Fachartikel

Gebäudehülle

Um überhaupt eine zuverlässige Aussage über die Möglichkeiten der Verbesserung des Wärmedämmverhaltens treffen zu können, bedarf es neben der Untersuchung des Mauerwerks selbst auch der des baulichen Gefüges, in dem es als integrierender Bestandteil eingeordnet ist. Wenn eine Wand aussen kein Architekturdekor wie Gesimse, Fenstereinfassungen sowie -verdachungen oder Wandmalereien trägt, ist auch aus denkmalpflegerischer Sicht eine äussere, bauphysikalisch unbedenklichere Wärmedämmung zulässig.

Kontakt

Sie benötigen mehr Fachwissen?

Füllen Sie einfach nachfolgendes Formular aus, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

    SwissBauCo GmbH
    Schweizer Baucontrolling
    Thurgauerstrasse 105
    3. Obergeschoss
    8152 Glattpark (Opfikon)