Schäden an der Gebäudehülle
18. Juli 2019Servicevertrag für Fassaden, um präventiv Qualität zu fördern
18. Juli 2019Schwinden von Dämmplatten/EPS
Zum Schwinden: Verwendung von zu wenig abgelagerten Dämmplatten, also Polystyrolhartschaumplatten (EPS)
Zu junge, zu wenig abgelagerte Dämmplatten (Polystyrolhartschaumplatten/EPS) enthalten Restmonomere, die flüchtig sind. Werden Platten dieser Art verarbeitet, so verdampfen die leichtflüchtigen Bestandteile und führen zur Volumenverminderung der Dämmplatten/EPS.
Aufgrund eines stärkeren Nachschwindens im Bereich der Dämmplattenstösse werden grössere Zugspannungen in den Aussenputz, respektive auf die Putzscheibe übertragen. Dies tritt heutzutage immer öfters auf. Man vermutet, dass die Ursache den immer dickeren Dämmstoffplatten zuzuordnen ist.
Nur punktweise, nicht rundum auf dem Mauerwerk aufgeklebte Dämmplatten, werden dann als Ursache zu oft angegeben, da man es scheut, gegen die Industrie anzugehen und hier eine Verantwortlichkeit auszusprechen.
Denn Aussagen wie: „Die Platten sind nicht ausreichend fixiert und deren »Randbeweglichkeit« wird gefördert“, sind deshalb oft falsche Beurteilungen, wenn man das Schadensbild nicht richtig untersucht.
Hinweis aus der SIA 243 Verputzte Aussenwärmedämmung, Kapitel 4 Baustoffe, Ziffer: 4.1.4
Der Restschwund der EPS- Dämmplatten darf nicht grösser als 0.20% betragen. Die Prüfung erfolgt nach Norm SN EN 1603. Wenn man die Beweglichkeit der EPS- Dämmplatten berücksichtigt, welche entweder durch den zulässigen Restschwund von 0.20% oder mehr, aber auch aus der Verarbeitung berücksichtigt, kann eine reine Fugenmessung, nach Abschälen der Putzschicht, nicht als einzige Erkenntnis herangezogen werden, ob die Fassade einem Dämmplattenschwund unterlag. In diesem Fall ist am Fassadenbild und an der Erklärung der handwerklichen Umsetzbarkeit weiteres zu beurteilen.