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Fachartikel

Weissputz direkt auf Betondecke

Regeln der Baukunst verletzt

In einer Wohnanlage sollte ein zusätzliches Sachverständigengutachten darüber Aufschluss geben, ob die Feststellungen über Mängel und Ursachen, soweit sie die Weissputzdecken der Wohnungen betreffen, und die daraus sich ergebenden Folgerungen des Auftraggebers korrekt waren. Ausgeschrieben war ein zweilagiger Deckenputz aus Grundputz und Weissputz. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde auf den Grundputz verzichtet und − wie so oft in der Praxis − eine Weissputzschicht direkt auf der Betondecke aufgebracht. Mit nicht zu übersehenden Folgen.

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