Fachartikel
Servicevertrag von Fassaden/Aussenisolationen durch Experten
Unabhängig davon, ob ein Experte, ein Unternehmer oder ein Bauherrenvertreter, sollte hinsichtlich des Unterhalts gemäss SIA 118/243 mit dem Systemhersteller unter Lieferung eines Beanspruchungsindex und unter Bekanntgabe der laufenden Befunde dieser Part für ernst genommen werden.
Da die jährliche Kontrolle und die Zustandsprüfung verschiedener Fassadenpartien von der SwissBauCo GmbH protokolliert werden, erstattet die SwissBauCo GmbH (bei Systemgarantie mit Lieferant) allfällige Mängel und Abweichungen zum Soll- Zustand. Reparaturen werden in Form einer Empfehlung oder Garantieberatung dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt.
Denn nachfolgende Parameter sollten regelmässig dem Bauherrn vorgelegt werden, mit allen Befunden und dem Nachweis der ständigen Nachbesserung, wo erforderlich.
Kontrolliert werden die Beschichtungen und Putze auf:
A. Verschmutzungen aller Art
B. Farbtonveränderung, ev. auch auf Feuchtigkeit
C. Kreiden, durch Wischprobe, etc.
D. Algen und Pilzbefall, sind jedoch nie vermeidbar
E. Beschädigungen mechanischer Art
F. Rissbildungen, in Grösse und Saugfähigkeit
Kontrolliert werden die Fassadenkonstruktionen und Systeme auf:
G. Beschädigungen mechanischer Art
H. Dichtigkeit der Anschlüsse und Bewegungsfugen oder auch Wartungsfugen
I. Rissbildungen, in Grösse und Saugfähigkeit
Kontrolliert wird die Umgebung auf:
J. Pflanzenbewuchs im Fassadenbereich ev. vermeiden
K. Pflanzenbewuchs im Sockelbereich ev. vermeiden
L. Ausbildung der Gehwege im Sockelbereich, Gefälle, etc.
M. Wasserführung im Sockelbereich,ev. Sockelblech, etc.
N. Fassadensockel und Anschlüsse (Material) Verschleiss, etc.
Art der Fassadenkontrolle
Die beschriebenen Kontrollvorgänge werden systematisch, wo notwendig mit Bildmaterial, erfasst. Die Prüfung enthält keine zerstörende Massnahmen, sondern obliegt den fachlichen Kenntnissen, die per Inaugenscheinnahme vollzogen werden. Alle erreichbaren und begehbaren Sichtpositionen werden ohne Hilfsmittel, Hebebühnen etc. für die Kontrolle in Erwägung gezogen. Die Zugänglichkeit von Terrassen, Loggias und Attikas sind vom Auftraggeber zu organisieren. Die beschriebenen Kontrollzonen sind deshalb abhängig von der üblichen Zugänglichkeit des Objekts.
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