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Fachartikel

Schäden an der Gebäudehülle

Unabhängig davon ob das gelingen eines schlagregendichten Anschlusses durch die verputzte Aussenwärmedämmung erreicht wird oder nicht. Wenn Sie nicht erreicht wird, hat dies Massgeblich Putzschäden zu folge und der auszuführende Unternehmer steht hier dann in der Nacherfüllungspflicht seiner Werkleistung. Nachdem aber nicht nur die Anschlüsse der verputzten Aussenwärmedämmung schlagregendicht sein müssen, haben zur Schadenverhütung auch die Fensteranschlüsse schlagregendicht zu sein, damit kein Wasser ins Gebäudeinnere eindringt.

Da jede Art der Abdichtung ein eigene Funktionen am Bau übernimmt und zunächst das eigene Werk vor Schäden schützen sollte. Somit kann eine Abdichtung der verputzten Aussenwärmedämmung nicht in Verbindung mit einer schlagregendichten Abdichtung eines Fenster gebracht werden. Würde man dieser Würdigung so folgen, benötigte es ja kein schlagregendichtes Fenster mehr am Bau…

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