Fachartikel
Fassadenmängel und Schäden an der Fassade
Inwieweit sich ein Mangel an der Fassade rechtfertigen lässt, hängt unter anderem davon ab, ob dieser dauerhaft sichtbar ist oder nur vorübergehend in Erscheinung tritt. Es sei angemerkt, dass etwa die Hälfte der beanstandeten Mängel möglicherweise im Verlauf von zwei bis fünf Jahren – also innerhalb der Garantiezeit – nicht mehr in gleichem Ausmass erkennbar sein wird. Derartige Erscheinungen verlieren sich in der Regel auf Putzoberflächen, da Fassadenflächen ohne Dachüberstand vollständig der Witterung ausgesetzt sind.
Verschmutzungen an Fassaden beeinträchtigen nicht nur das ästhetische Erscheinungsbild. In vielen Fällen wird von einer verschmutzten Fassade auf den Alterungszustand und damit verbundene Schäden geschlossen. Es handelt sich hierbei um einen sogenannten «moralischen» Verschleiss. Hauptursachen für Fassadenverschmutzungen sind insbesondere Russ und luftgetragene Immissionsstoffe aus Verbrennungsprozessen, die sich an Fassaden anlagern und haften bleiben – teilweise auch durch eindringendes Wasser eingeschwemmt.
Selbstverständlich darf der Besteller eine auch optisch einwandfreie Leistung erwarten. Diese Erwartung sollte jedoch nicht so weit gehen, dass die Grenzen des handwerklich Machbaren ausser Acht gelassen werden. Das gilt sowohl für Regelleistungen als auch für besonders vereinbarte Anforderungen. In jedem Fall sind Abweichungen innerhalb bestimmter Toleranzen zulässig, hochwertige Ausführungen sind entsprechend zu planen.
Die Grenzbereiche zulässiger Toleranzen sind insbesondere bei der visuellen Beurteilung beschichteter Oberflächen nicht immer eindeutig bestimmbar. Zur fachgerechten Beurteilung empfiehlt es sich deshalb, sachverständige Experten für Fassaden beizuziehen.
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