Fachartikel
Beweissicherungen, Bestandsaufnahme und Gerichtsgutachten / Gerichts-expertisen für Baumängel und Bauschäden von der SwissBauCo
Bei der Erstellung von Gutachten ist eine exakte Kalkulation grundsätzlich nicht möglich. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass der geschätzte Aufwand nicht präzise erfasst wird – insbesondere, wenn die zu klärenden Fachfragen aus technischer Sicht mit erheblichem Aufwand verbunden sind. Die daraus resultierende Abweichung des ermittelten Werts vom tatsächlichen Aufwand wird durch eine Toleranzspanne und einen definierten Genauigkeitsgrad berücksichtigt, was einem sogenannten Kostendach entspricht.
Hinweis: Soweit nachfolgend der Begriff «Mangel» verwendet wird, handelt es sich dabei um eine technische Würdigung durch den Sachverständigen. Ob es sich tatsächlich um einen Mangel im juristischen Sinne handelt, ist vom Sachverständigen nicht zu klären und wird durch seine Aussage auch nicht präjudiziert. Die rechtliche Bewertung obliegt dem Gericht.
Zudem bestätigen wir, dass unsere Mitarbeitenden insbesondere auf die Artikel 307 und 320 des Strafgesetzbuchs (StGB) hingewiesen und entsprechend sensibilisiert wurden.
Bei jeder ersten Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber ist der Sachverständige (Baugutachter, Bauexperte) Renato Mezzelani – sofern nicht anders vereinbart – hauptverantwortlich und Ansprechpartner während der gesamten Laufzeit des Verfahrens.
Jedes Mandat verstehen wir als Ausdruck gegenseitigen Vertrauens und als Verpflichtung zu Fairness und Handeln nach Treu und Glauben.
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