Servicevertrag von Fassaden/Aussenisolationen durch Experten
18. Juli 2019Verputzte Fassade „Kratzputz“ und Witterungsverhältnisse
18. Juli 2019Die SIA 118, Fassadenschäden und Systemgarantie
Die SIA 118 bildet der rechtlich kommerzielle Teil der gesamten SIA Normen. In der Regel findet man diese rechtliche Grundlage heutzutage in allen Werkverträgen. Leider jedoch wird die SIA 118 heutzutage sehr oft von den Bauherren und Besteller abgeändert, diverse Artikel wegbedungen und durch eigene Vorteils-Artikel ersetzt. Würde man die SIA 118 aber in Original so belassen, würde man in der Regel ein faires und nützliches Instrument zur Bauabwicklung und deren Verantwortung vorfinden. Bis heute halte ich die SIA 118 als eine brauchbare Vertragsgrundlage, welche auch wirklich von guten Fachleuten geriert worden ist.
Nachdem ich es u.a. sehr oft mit Fassadenschäden und Fassadenmängel zu tun habe, ist der technische Teil, also die SIA 243, für die verputzte Aussen- wärmedämmung zuständig. Dieser Teil regelt die Mindestanforderung, aber aufgepasst, regelt aber nicht einen detaillierten Systembeschrieb eines Fassadensystems.
Bei einer Systemgarantie ist nämlich der Systembeschrieb zwingend einzuhalten. Es gibt genügend, die sich in der Branche über die Industrie negativ auslassen, gerade wenn es um die Zubehör-Artikel geht. Aber eines ist der Industrie anzurechnen, die Industrie gibt zig-tausende von Franken und Euro aus, ihre Systeme prüfen zu lassen und die Tauglichkeit zu prüfen. Das ist doch ein Beitrag an Forschung, welcher uns Fachleute und Sachverständige ebenso profitieren lässt.
Wenn man die Kulanzzahlungen berücksichtigt, die teils von der Industrie bei Mängel und Schäden, die vom Werksauszuführenden verursacht werden, geleistet werden, darf man auch auf eine Systemgarantie durch Systemzwang als Industrie pochen.
Es gibt kaum Fassadensysteme bei der verputzten Aussenwärmedämmung, welche wohl ungeeignet sind. Es ist dann eher Geschmackssache des Verarbeitens oder in der Ausschreibung vorgegeben, was zu verwenden ist.
Viele Generalunternehmer sind heutzutage aufgrund der fehlenden Fachkräfte im Fassadenbau überfordert, eine ständige Bauüberwachung bei den Fassaden durchzuführen. Aber das Geld für Bauexperten wird dann meist immer hinterher im Streitfall investiert.
Eigentlich wäre es einfach im Vorfeld einzelne Arbeitsschritte sporadisch durch Bauexperten prüfen zu lassen.
Alleine die ETH-Studie über die Häufigkeit von Mängel und Schäden sollte Anlass geben, endlich das Umdenken bei Bauherren und Generalunternehmer anzuregen.
Es gibt sicherlich positive Beispiele, aber die Masse ist dies leider nicht.
Denn die Beratung und die Kontrolle vorher sind immer einfacher und günstiger als später. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der SIA-Normen 118 und 243 bei Fassaden und verputzten Aussenwärmedämmungen und stehen Ihnen als Bauexperten gerne zur Vergütung.